
Mehr Sicherheit für Radfahrende
Hinweise zeigen nötigen Abstand beim Überholen an
Sind Radfahrende auf der Fahrbahn unterwegs, werden sie oft von Autos bedrängt, die nicht mit dem notwendigen Sicherheitsabstand an Ihnen vorbeifahren. Hieraus ergeben sich immer wieder gefährliche Situationen. Sehr viele Radfahrende fühlen sich bei geringen Überholabständen und ggf. zusätzlich hohen bzw. überhöhten KFZ-Geschwindigkeiten unwohl oder gefährdet. Das gilt vor allem für weniger sichere Personen, z.B. Kinder und Ältere. Diese meiden in der Folge solche Strecken oder wählen statt des Fahrrads ein anderes Verkehrsmittel.
Gifhorn adaptiert erfolgreiche Aktion
Auch in Gifhorn wurde das Problem immer wieder geschildert. Um Autofahrende auf die Einhaltung des Sicherheitsabstands beim Überholen hinzuweisen, kommt seit einigen Jahren ein ursprünglich von der Hansestadt Rostock entworfenes Schild zum Einsatz. In diesem Jahr wurde die Aktion Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft von Stadt Gifhorn und Polizeiinspektion Gifhorn noch um Banner erweitert. Hintergrund hierfür war die Änderung der StVO im April 2020. Darin ist ein Sicherheitsabstand von innerorts 1,50 m und außerorts 2,00 m erstmals verbindlich geregelt. Pünktlich zum Verkehrssicherheitstag im Juni wurden die Schilder innerhalb der Stadt und die Banner in Stadt und Landkreis Gifhorn montiert.
Beide Hinweise ergänzen sich dabei: Während die Banner in Grünstreifen neben der Fahrbahn auffallen, können die Schilder auch in engeren Straßenräumen an vorhandenen Masten befestigt werden. Die Schilder hängen dabei immer mehrere Wochen an einem Standort und werden dann an eine andere Straße gehängt. Mit wenigen Schildern kann hierdurch der Radverkehr an vielen Standorten von den Hinweisen profitieren. Außerdem wird die Auffälligkeit der Hinweise durch immer wieder neue Standorte erhöht.
Nicht nur Radfahrende im Mischverkehr sind betroffen
Sowohl Schilder als auch Banner kommen zum einen an Straßen zum Einsatz, auf denen der Radverkehr zusammen mit KFZ im Mischverkehr geführt wird. Hier weisen sie zusätzlich auf die rechtmäßige Nutzung der Fahrbahn durch Radfahrende hin – auch in den Fällen, wo der Gehweg für den Radverkehr freigegeben ist.
Zum anderen erfolgen die Hinweise an Straßen mit Schutzstreifen und Radfahrstreifen. Bei diesen Führungsformen ist vielen Autofahrenden nicht bewusst, dass ebenfalls der definierte Sicherheitsabstand gilt und im Zweifelsfall ein Überholen des Radverkehrs nicht erlaubt ist.
Die Hinweisschilder und -banner sind ein einfacher aber sehr sichtbarer Baustein, um dem Radverkehr mehr Raum einzuräumen, ihn zu stärken und damit sicher und attraktiv zu machen.
Foto: Sebastian Preuß, Photowerk
Projekt-Ansprechpartner

Oliver Bley
Radverkehrsbeauftragter
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
05371 / 88-233
oliver.bley@stadt-gifhorn.de

Hans-Heinrich Kubsch
Verkehrssicherheitsberater
Hindenburgstraße 2
38518 Gifhorn
05371 980-109
hans-heinrich.kubsch@polizei.niedersachsen.de