Sieben „Mythen“ rund um´s Rad
Kennen Sie diese?
Auf dem Rad…
...muss ich den Radweg nutzen.
Das gilt nur, wenn der Radweg mit einem blauen Radwegeschild markiert ist.
... darf ich nicht neben anderen Radlern fahren.
Doch! Nebeneinanderfahren ist erlaubt, wenn der übrige Verkehr nicht behindert wird, in größeren Gruppen ab 16 Personen sogar generell.
...darf ich nicht telefonieren und Musik hören.
Solange die Signale des Straßenverkehrs deutlich wahrgenommen werden, ist Musikhören per Kopfhörer erlaubt. Telefonieren nur mit Freisprechanlage.
...muss ich einen Helm tragen.
Es gibt in Deutschland keine Helmpflicht. Polizei und Verbände empfehlen, einen Helm zu tragen, da er schweren Kopfverletzungen vorbeugen kann.
...kann ich Steuern sparen.
Ja, wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, darf in der Steuererklärung die glei-che Entfernungspauschale wie Autofahrende geltend machen.
... darf ich Einbahnstraßen in beide Richtung nutzen.
Ja, aber nur wenn sie durch ein Zu-satzschild mit Pfeil in die andere Richtung freigegeben sind.
...gilt ein Alkoholverbot.
Ja, wer sich ab 0,3 Promille auffällig verhält oder einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafe rechnen, ab 1,6 Promille drohen ganz empfindliche Strafen.